Register statt Siegel
Konzession und Lizenz sind nicht dasselbe
Die österreichische Konzession und eine Lizenz aus Curaçao oder Malta sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Absicherungen — und beide kannst du in einem öffentlichen Register selbst nachschlagen.
Zwei Wörter, die verschiedene Dinge meinen
Auf Vergleichsseiten stehen beide Begriffe durcheinander, meist im selben Satz. Das ist kein Zufall, denn die Verwechslung nützt: „lizenziert und reguliert" klingt nach österreichischer Aufsicht, auch wenn damit ein Register auf einer Karibikinsel gemeint ist.
Wir halten die Wörter auseinander. Konzession ist das, was das österreichische Glücksspielgesetz vergibt. Lizenz ist das, was Curaçao, Malta oder eine andere Jurisdiktion vergibt. Der Unterschied liegt nicht im Klang, sondern darin, wer im Ernstfall wem gegenübersteht.
Was hinter der österreichischen Konzession steht
Vergeben wird sie nach § 14 GSpG, und zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes vom Finanzamt Österreich: „Das Finanzamt Österreich kann das Recht zur Durchführung der Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12b durch Erteilung einer Konzession übertragen." Die Aufsicht über das konzessionierte Glücksspiel liegt laut BMF seit 1. Jänner 2021 ebenfalls beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten.
Drei Dinge stehen im selben Paragrafen und beschreiben die Bauart dieser Konzession besser als jede Werbeaussage:
Es gibt nur eine. „Solange eine nach Abs. 1 erteilte Konzession aufrecht ist, dürfen weitere Konzessionen nach Abs. 1 nicht erteilt werden."
Sie ist befristet. Auf längstens fünfzehn Jahre.
Sie ist mit Kapital unterlegt. Die Gesellschaft muss über ein eingezahltes Stamm- oder Grundkapital von mindestens 109 Millionen Euro verfügen.
Wer sie hält, steht in der Liste der Konzessionäre des Bundes auf bmf.gv.at: die Österreichische Lotterien GmbH, für elektronische Lotterien auf win2day.at, mit Ablauf 30. September 2027. Was daraus für alle anderen Anbieter folgt und was gerade im Parlament liegt, steht auf der Seite zur Rechtslage.
Was hinter einer Offshore-Lizenz steht
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Anjouan ist eine Erlaubnis nach dem Recht des ausstellenden Landes, verbunden mit dessen Anforderungen an Gesellschaft, Auszahlungsverfahren und Beschwerdewege. Sie ist nicht wertlos — sie ist etwas anderes. Sie sagt nichts über Österreich, und sie ersetzt keine Konzession, die es kein zweites Mal gibt.
Was sie dir praktisch bringt, ist ein Adressat: eine Behörde, an die eine Beschwerde gehen kann, und ein Register, in dem nachprüfbar steht, ob ein bestimmter Anbieter überhaupt darunter fällt. Genau das solltest du benutzen, statt dem Siegel im Fußzeilenbereich zu glauben.
So prüfst du eine Curaçao-Lizenz
Die Curaçao Gaming Authority betreibt zwei Quellen, und du brauchst beide, weil sie einander widersprechen können.
Schritt eins — das Zertifikatsportal. Adresse: cert.cga.cw/search. Der Index läuft über Domains und Firmennamen, nicht über Lizenznummern. Du gibst also die Domain ein, unter der du tatsächlich spielst, nicht die Nummer aus dem Fußzeilenbereich.
Schritt zwei — das Ergebnis lesen. Ein Treffer führt auf ein „Certificate of Operation" mit Firma, Firmennummer, Lizenznummer, Ausstellungsdatum und aktuellem Status. Drei Antworten sind möglich und bedeuten Verschiedenes: ein aktives Zertifikat, ein Zertifikat mit dem Vermerk Revoked — die Lizenz wurde entzogen — oder die Auskunft, dass diese Domain aus dem Register entfernt wurde. Die dritte Antwort ist die unauffälligste und die aussagekräftigste: das Siegel auf der Seite kann dann längst dort stehen, während die Abdeckung weg ist.
Schritt drei — das PDF-Register gegenlesen. Über cga.cw wird zusätzlich eine Liste als PDF veröffentlicht, mit Nummer, Firma, B2B oder B2C, Firmennummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie Status. Eine Spalte für Domains hat diese Liste nicht.
Schritt vier — die Widersprüche ernst nehmen. Für dieselben Lizenznummern kann das Portal einen aktiven Status zeigen und das PDF gleichzeitig eine laufende Überprüfung samt bereits vergangenem Ablaufdatum. Verlässlich deckungsgleich sind vor allem die Firmennummern. Daraus folgt eine Regel, die wir auf dieser Seite konsequent anwenden: „Lizenz geprüft" ohne Angabe, welches der beiden Register wann geöffnet wurde, ist keine Angabe.
Für Anjouan gibt es ein eigenes öffentliches Register unter anjouangaming.com, das immerhin die abgedeckten Domains mitführt. Auch dort lohnt der Blick auf das Ablaufdatum neben dem Status, denn beide erzählen nicht immer dieselbe Geschichte.
So prüfst du eine Malta-Lizenz
Die Malta Gaming Authority führt ihr Register unter mga.org.mt/licensee-hub/licensee-register/. Gesucht wird dort nach Firmenname, Status, URL oder Art der Gaming Service — die Suche nach der URL ist die, die dich interessiert, weil sie dieselbe Frage beantwortet wie das Curaçao-Portal: Ist genau diese Domain abgedeckt?
Die MGA führt daneben ein Enforcement Register mit den ergriffenen Maßnahmen. Das ist der zweite Blick, der sich lohnt: Eine gültige Lizenz und ein Eintrag im Enforcement Register schließen einander nicht aus.
Was „Lizenz entzogen" bedeutet — und was das Siegel nicht beweist
Ein Entzug ist kein Formfehler. Er heißt, dass der Regulator die Erlaubnis beendet hat; die Gesellschaft kann weiter Server betreiben und weiter Einzahlungen annehmen, nur eben ohne die Abdeckung, mit der sie wirbt. Zwischen Entzug und der Änderung im Fußzeilenbereich einer Website liegt niemand außer dem Anbieter selbst.
Deshalb der wichtigste Satz dieser Seite: Das Siegel im Fußzeilenbereich ist ein Bild. Es ist keine Abfrage, es aktualisiert sich nicht, und es sagt nur aus, was jemand dort hingestellt hat. Beweiskraft hat allein der Datensatz im Register des Regulators, mit dem Datum, an dem du ihn geöffnet hast. Zwei Minuten, dieselben zwei Minuten, die auch für die Prüfschritte bei einem Anbieter und für die nachrechenbare Fairness eines Spiels gelten.
Was hier nicht feststeht
Wir behaupten nicht, dass eine bestimmte Lizenz heute gültig ist. Registerstände ändern sich, und ein Satz auf einer Textseite kann das nicht abbilden — deshalb stehen hier die Adressen der Register und nicht deren Inhalt. Ebenso wenig behaupten wir, welche Anforderungen eine Behörde vor der Ausstellung tatsächlich prüft; die veröffentlichten Regelwerke der einzelnen Jurisdiktionen haben wir dafür nicht durchgearbeitet. Wie wir solche Lücken kennzeichnen, steht in der Methodik.